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Ab Sechzehn-einhalb kann es losgehen

Alle die erst Sechzehn-einhalb sind und trotzdem schon fahren wollen, für Euch gibt es die ideale Lösung. Denn Ihr könnt jetzt schon den Führerschein machen und mit 17 ganz legal  „Begleitendes Fahren“ machen.

Die Regeln

  • Nach Deiner erfolgreich absolvierten Führerscheinprüfung bekommst Du den Führerschein „Begleitendes Fahren mit 17“.
  • Fahren darfst Du dann mit einer Dich begleitenden Person, die in Deinem Bescheid namentlich festgehalten ist    (Die Begleitperson muss mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben).
  • Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach Deinem 18 Lebensjahr.
  • Das begleitende Fahren hebt sich mit Deinem 18. Geburtstag auf. Bei der Führerscheinstelle, bekommst Du Deinen personifizierten EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Voraussetzungen Begleitpersonen

  • Die Begleitpersonen müssen ein Mindestalter haben. Hier gilt es das 30. Lebensjahr vollendet zu haben.
  • Die Begleitpersonen sind verpflichtet einen gültigen Führerschein der Klasse B (PKW) zu haben und diesen bereits seit fünf Jahren zu besitzen.
  • Die Begleitpersonen müssen eine (fast) saubere Weste haben. Daher dürfen sie höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

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