Fahrschule Seiler in Neukirchen, Furschweiler und Namborn
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Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht. Für alle Klassen ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden Pflicht. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis sind es 6 Doppelstunden.
Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Dieser umfasst:
- für die Klasse B und M – 2 Doppelstunden
- für die Klassen A – 4 Doppelstunden
- für die Klasse C – 10 Doppelstunden
- für die Klasse CE – 4 Doppelstunden
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